Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der StralsmoCC GmbH, Grüner Weg 42, 18439 Stralsund (nachfolgend "StralsmoCC" oder "wir") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde" oder "Sie").
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als StralsmoCC ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn StralsmoCC in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
StralsmoCC bietet Dienstleistungen und Produkte im Bereich erneuerbarer Energien an, insbesondere:
Der genaue Umfang der von StralsmoCC zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Angebote von StralsmoCC sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von StralsmoCC annimmt oder StralsmoCC einen Auftrag des Kunden durch Auftragsbestätigung annimmt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Rechnungen von StralsmoCC sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist StralsmoCC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
StralsmoCC erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften.
Der Kunde ist verpflichtet, StralsmoCC bei der Leistungserbringung angemessen zu unterstützen, insbesondere:
Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, ist StralsmoCC nach erfolgloser Mahnung berechtigt, den hieraus entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen und Leistungsfristen entsprechend zu verlängern.
Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Kunden oder eine zur Annahme berechtigte Person über. Bei Unternehmern geht die Gefahr bereits mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.
Bei Montage- oder Installationsarbeiten geht die Gefahr mit der Abnahme auf den Kunden über. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung nicht innerhalb von 12 Werktagen nach schriftlicher Aufforderung abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum von StralsmoCC.
Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist StralsmoCC berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme durch StralsmoCC liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Ware oder bei versteckten Mängeln innerhalb von 10 Werktagen nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
Bei berechtigten Mängelrügen hat StralsmoCC nach eigener Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von StralsmoCC oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
StralsmoCC haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von StralsmoCC, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von StralsmoCC der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
Eine weitergehende Haftung von StralsmoCC besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 vorliegen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von StralsmoCC.
Im Falle höherer Gewalt ist StralsmoCC für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht befreit. Höhere Gewalt liegt vor bei allen unvorhersehbaren Ereignissen oder solchen Ereignissen, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussvermögens von StralsmoCC liegen und deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen nicht verhindert werden können.
StralsmoCC wird den Kunden unverzüglich über den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt informieren und sich bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.
Dauert die höhere Gewalt ununterbrochen länger als 3 Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen der jeweils anderen Vertragspartei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden.
StralsmoCC beachtet die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.stralsmocc.com/datenschutz.
Alle von StralsmoCC erstellten Unterlagen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von StralsmoCC weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
StralsmoCC steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Leistung keine Rechte Dritter verletzt werden, soweit StralsmoCC nicht nach Vorgaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden gearbeitet hat.
Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen StralsmoCC und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von StralsmoCC, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. StralsmoCC ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Diese AGB wurden zuletzt aktualisiert im Mai 2023.